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hoffnung schenken - über den tod hinaus

«Wie kann ich meinen Nachlass sinnvoll weitergeben?» Diese Frage beschäftigt viele verantwortungsbewusste Menschen. In der Schweiz regelt das Erbrecht, wer nach dem Tod eines Verstorbenen seinen Nachlass erhält. Ohne Testament tritt automatisch dieses Gesetz in Kraft. Viele Menschen möchten ihr Vermögen aber nicht gemäss Gesetz verteilen, sondern nach eigenem Wunsch Personen und Institutionen berücksichtigen. Dazu müssen sie ein Testament aufsetzen. 

Wir freuen uns sehr, wenn Sie neben Ihrer Familie auch das Kinderwerk Lima mit einer Testamentspende berücksichtigen.
Sie setzen damit ein Zeichen der Hoffnung für benachteiligte Kinder in Südamerika und Afrika.

Drei gute Gründe für ein Testament:
1. Mit einem Testament können Sie unter Berücksichtigung der gesetzlichen Pflichtteile selbst bestimmen, was mit Ihrem Nachlass geschehen soll. Sie tragen dazu bei, dass es bei der Erbteilung zu weniger Streitigkeiten und Missverständnissen kommt.
2. Es ermöglicht Ihnen, neben den Menschen, die Ihnen am Herzen liegen, auch Hilfsorganisationen zu berücksichtigen.
3. Mit einem Testament zeigen Sie, was Ihnen über den Tod hinaus wichtig ist.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Carole Huber gerne zur Verfügung. Sie erreichen sie per E-Mail unter carole.huber(at)kinderwerk-lima.ch oder per Telefon: 071 730 09 18.

Und die Erbschaftssteuer?
Das Kinderwerk Lima ist von den Steuerbehörden als gemeinnützig anerkannt und daher von der Erbschaftssteuer befreit. Das von Ihnen im Testament vermachte oder vererbte Vermögen kommt deshalb ohne Abzüge der Arbeit unter den benachteiligten Kindern zugute.

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Unser Tipp:

Testament kostenlos erstellen
Mit der Organisation DeinAdieu können Sie Ihr persönliches Testament
anonym und kostenlos erstellen, wobei die gesetzlichen Regeln eingehalten werden. Dazu gibt es viele hilfreiche Hilfestellungen, Tipps und Anregungen.

Probieren Sie es aus!
DeinAdieu.ch ermöglicht es Ihnen, ganz unverbindlich und ohne Kosten ein Testament für Ihre persönliche Situation zu erstellen.
Sie werden durch folgende drei Schritte geführt:
1) Erfassen Sie alle Erben
2) Legen Sie fest, wer welchen Anteil Ihres Nachlasses erhält
3) Schreiben Sie die erstellte Vorlage von Hand ab

Ihr handschriftliches Testament sollten Sie gut auffindbar und geschützt aufbewahren (Vertrauensperson, Anwalt, Gemeinde).

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wichtige fragen (FAQ)

Ja, Sie können das Kinderwerk Lima in Ihrem Testament als Alleinerben oder Miterben einsetzen oder mit einem Vermächtnis bedenken.

Kann ich das Kinderwerk Lima testamentarisch bedenken?
Ja, Sie können das Kinderwerk Lima in Ihrem Testament als Alleinerben oder Miterben einsetzen oder mit einem Vermächtnis bedenken.

Sowohl ein handschriftliches als auch ein notarielles Testament sind gültig. Wenn Sie ein handschriftliches Testament verfassen, muss auch der Ort und das Datum aufgeschrieben werden. Ebenso ist eine Unterschrift mit Vor- und Zunamen wichtig. Um ganz sicher zu gehen, dass keine Formfehler vorliegen, sollte das Testament mit Hilfe eines Notars abgefasst werden.

Sie können Ihr Testament ändern und widerrufen, soweit Sie nicht durch ein Ehegattentestament oder einen Erbvertrag gebunden sind.

Sie können Ihr Testament zuhause aufbewahren. Jeder, der das Testament nach dem Ableben findet, ist verpflichtet, dies beim Nachlassgericht einzureichen.
Das Original des Testaments kann aber auch direkt beim Nachlassgericht hinterlegt werden. Damit kann es nicht mehr verloren gehen. Nach dem Ableben wird das Testament eröffnet und die im Testament bedachten Personen werden verständigt. 

Das Kinderwerk Lima ist als gemeinnützige Organisation von Erbschaft- und Schenkungssteuer befreit. Ihre Zuwendung kommt ohne steuerliche Abzüge direkt der Arbeit zugute.

 Kinderwerk Lima – Neuhauserstrasse 70 – 8500 Frauenfeld
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